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Rechtsgeschichte: Die Rechtsgeschichte untersucht die Frage, wie sich das Recht entwickelt hat und warum es sich verändert hat. Sie ist eng mit der Entwicklung von Zivilisationen verbunden und steht im weiteren Kontext der Sozialgeschichte. Siehe auch Recht, Gesetze, Geschichte, Historiographie, Zivilisation, Gesellschaft.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

George L. Priest über Rechtsgeschichte – Lexikon der Argumente

Parisi I 165
Rechtsgeschichte/Priest/Wangenheim: Priest (1977)(1) formalisiert das Argument als einen einfachen Markov-Prozess des Anteils der Regeln, die effizient sind, wobei jede Regel entweder effizient oder ineffizient sein kann. Die Übergangswahrscheinlichkeiten zwischen diesen beiden möglichen Zuständen sind fix und durch die Wahrscheinlichkeiten gegeben, dass eine Regel sowohl vor Gericht verhandelt als auch durch ihre Alternative ersetzt wird. In diesem Prozess konvergiert der erwartete Anteil effizienter Regeln zu einem Steady-State-Wert ("stationärer Wert"), der größer als die Hälfte ist, wenn Gerichte nicht systematisch gegen die Effizienz entscheiden und ineffiziente Regeln mit einer höheren Wahrscheinlichkeit prozessiert werden als effiziente Regeln. Der erwartete Steady-State-Anteil effizienter Regeln ist größer als die Wahrscheinlichkeit, mit der sich ein Gericht für die effiziente Regel entscheidet, solange ineffiziente Regeln mit größerer Wahrscheinlichkeit prozessiert werden als effiziente Regeln. Er konvergiert zu eins, wenn entweder effiziente Regeln nie prozessiert werden oder die Justiz nur effiziente Regeln verkündet (z.B. Ott und Schäfer, 1997)(2).
Weitere Entwicklung: Diese Formalisierung des Arguments ermöglichte es anderen Wissenschaftlern, die zugrundeliegenden restriktiven Annahmen möglichst explizit zu machen, aber auch die Anwendbarkeit des Modells durch Lockerung der Annahmen in differenzierteren Modellen zu erweitern.
>Rechtsgeschichte/Mikroökonomie
, >Rechtsgeschichte/Wirtschaftstheorien, >Normen/Wirtschaftstheorien.

1. Priest, G. L. (1977). "The Common Law Process and the Selection of Efficient Rules." Journal of Legal Studies 6:65-82.
2. Ott, C. and H.-B. Schäfer (1997). "Negligence as Untaken Precaution, Limited Information, and Efficient Standard Formation in the Civil Liability System." International Review of Law and Economics 17: 15—29.

Wangenheim, Georg von. „Evolutionary Law and Economics.” In: Parisi, Francesco (Hrsg.) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Bd. 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Pries I
G. Priest
Beyond the Limits of Thought Oxford 2001

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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